4. Mit der Beschwerde können die unrichtige oder unvollständige Feststellung des Sachverhalts sowie Rechtsverletzungen gerügt werden (§ 55 Abs. 1 VRPG). Die Kontrolle der Angemessenheit ist demgegenüber ausgeschlossen (Umkehrschluss aus § 55 Abs. 3 VRPG). II. 1. Der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens beschränkt sich auf das vom Gemeinderat Q._____ angeordnete und von der Vorinstanz bestätigte Verbot, die von den Beschwerdeführern in ihrem Take-Away-Lokal bereits eingebaute Restaurantküche (zwischenzeitlich) zu nutzen, bevor dafür eine bewilligte, nach den bewilligten Plänen ausgeführte, von der Baubehörde abgenommene und betriebsbereite Abluftanlage zur Verfügung steht.