2.2. Die Beschwerdeführer sind nicht anwaltlich vertreten. Ihr Antrag auf Aufhebung des (temporären) Nutzungsverbots für die Restaurantküche in ihrem Ladenlokal mit Take-Away-Angebot (bis zur Inbetriebnahme einer bewilligten Lüftungsanlage) sowie die dazu gegebene Begründung sind dennoch speziell für Laienverhältnisse einigermassen klar und verständlich. Sie setzen sich gegen dieses Nutzungsverbot im Wesentlichen respektive sinngemäss mit der Begründung zur Wehr, dass sie die Küche schon aus Vertrauensschutzgründen, gestützt auf eine entsprechende Aussage des Bauamtsleiters Q.