2. Nach Eingang des von den Beschwerdeführern geleisteten Kostenvorschusses setzte der instruierende Verwaltungsrichter mit Verfügung vom 16. Januar 2024 dem BVU, Rechtsabteilung, und dem Gemeinderat Q._____ Frist zur Beschwerdeantwort an. Den am vorinstanzlichen Verfahren beteiligten Nachbarn wurde Gelegenheit eingeräumt, sich mit eigenen Anträgen am Verfahren vor Verwaltungsgericht zu beteiligen und innert derselben Frist eine Beschwerdeantwort zu erstatten, unter Hinweis auf das damit verbundene Kostenrisiko und ihre Bindung an den verwaltungsgerichtlichen Entscheid, auch wenn sie sich nicht am Verfahren beteiligen sollten. Davon machten sie keinen Gebrauch.