4. Die Restaurantküche ist spätestens nach 60 Tagen seit Rechtskraft dieses Entscheids ausser Betrieb zu nehmen und darf nicht mehr zum Kochen genutzt werden. Damit die Küche wieder genutzt werden kann, muss eine wirksame Abluftanlage eingebaut sein. Dazu ist vorgängig ein Baugesuch einzureichen. Die von verschiedenen Nachbarn erhobenen Einwendungen gegen die nachgesuchte Umnutzung wies der Gemeinderat ab.