B. 1. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 erhob die A. AG Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mit folgenden Anträgen: 1. Der angefochtene Beschluss sei vollumfänglich aufzuheben; demgemäss sei der Gemeinderat B. anzuweisen, die nachgesuchte baurechtliche Bewilligung zu erteilen; 2. a) Die Vernehmlassungen der Beschwerdegegner seien der Beschwerdeführerin umgehend zur Stellungnahme zuzustellen; b) Es sei zu den feuerpolizeilichen Fragen eine Stellungnahme der Aargauischen Gebäudeversicherung einzuholen;