Soweit in einer Submissionssache eine Zuschlagsverfügung angefochten ist, geht das Verwaltungsgericht praxisgemäss von einer vermögensrechtlichen Streitsache aus (§ 8a Abs. 1 lit. a AnwT), wobei der Streitwert in der Regel 10 % des Auftragswerts beträgt. Vorliegend steht der einen Projektwettbewerb abschliessende Vergabeentscheid des Stadtrats R._____ im Streit. Den Teilnehmern am Projektwettbewerb wurden Entschädigungen und Preisgelder in Höhe von insgesamt Fr. 170'000.00 ausgerichtet, wobei die Differenz-Preissumme zwischen dem ersten und dem zweiten Rang Fr. 25'000.00 beträgt (vgl. Bericht des Preisgerichts, S. 16 und 18 [Vorakten Ordner II, Griff 15).