Aus dem Bericht des Preisgerichts vom 31. Oktober 2023 (S. 32) geht sodann hervor, dass am Wettbewerbsbeitrag 07 "F" die A._____ (Architektur) und die E._____ (Baumanagement) beteiligt waren. Dafür, dass der Wettbewerbsbeitrag "F" nicht, wie in der Bewerbung ausdrücklich festgehalten bzw. angekündigt, von einer Arbeitsgemeinschaft, zumindest bestehend aus der A._____ und der E._____, eingereicht wurde, ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte. Wieso die Beschwerdeführerin den Wettbewerbsbeitrag ausschliesslich in eigenem Namen eingereicht haben soll und die E.___