Sollte das Gericht der Auffassung der Vergabestelle, wonach die Beschwerdeführerin eine Arbeitsgemeinschaft mit der E._____ und/oder den von ihr aufgeführten Fachplanern bilde, wäre gleichzeitig Nichtigkeit der Zuschlagsverfügung festzustellen (vgl. Stellungnahme vom 27. Februar 2024).