_ eine Arbeitsgemeinschaft bilde, treffe im Übrigen ebenfalls nicht zu und sei widersprüchlich. Wäre die Vergabestelle tatsächlich von diesem Verständnis ausgegangen, hätte sie den Präqualifikationsentscheid allen Mitgliedern der allfälligen Arbeitsgemeinschaft (und nicht nur der Beschwerdeführerin) eröffnen müssen. Dieser Widerspruch offenbare sich auch insoweit, als die Zuschlagserteilung ausschliesslich an die G._____ erfolgt sei, obwohl auch die Zuschlagsempfängerin ihren Teilnahmeantrag mit einem anderen Architekturbüro eingereicht habe. Sollte das Gericht der Auffassung der Vergabestelle, wonach die Beschwerdeführerin eine Arbeitsgemeinschaft mit der E.___