Die Stadt R._____ ist ein Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Abs. 1 IVöB. Der vorliegend streitige Planerauftrag (Projektierung und Realisierung des Neubaus von 40 Seniorenwohnungen) erreicht den Schwellenwert des Einladungsverfahrens gemäss Anhang 2 IVöB. Das Verwaltungsgericht ist somit zur Beurteilung der vorliegenden Beschwerde zuständig. -6- 2. In prozessualer Hinsicht umstritten ist die Berechtigung der Beschwerdeführerin zur Beschwerdeerhebung.