3. Die Stadt R._____ liess mit Eingabe vom 22. Dezember 2023 mitteilen, dass sie sich mangels besonderer zeitlicher Dringlichkeit der Gewährung der aufschiebende Wirkung der Beschwerde nicht widersetze. 4. Mit Verfügung vom 8. Januar 2024 wurde das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung gutgeheissen und der Beschwerde weiterhin die aufschiebende Wirkung erteilt. 5. Die Stadt R._____ stellte mit Beschwerdeantwort vom 30. Januar 2024 die folgenden Rechtsbegehren: 1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen. und folgende Verfahrensanträge: