3. Subeventualiter sei die Verfügung der Vorinstanz vom 13. November 2023 betreffend "Neubau Seniorenwohnung[en] B, R._____" aufzuheben und die Sache zur Neudurchführung eines Vergabeverfahrens an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zudem sei die Vorinstanz zu verpflichten, der Beschwerdeführerin die ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einreichung ihres Wettbewerbsbeitrags entstanden[en] Aufwendungen in der Höhe von CHF 91'082.50 (exkl. MWST und zzgl. Zins von 5 %) zu ersetzen.