2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 5‘000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 227.00, gesamthaft Fr. 5'227.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. 3. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, der C._____ AG die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 6‘500.00 zu ersetzen. - 12 - Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) die C._____ AG (Vertreter) die Wettbewerbskommission WEKO 1. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten