Entsprechend hat es die Widerrechtlichkeit des verfügten Abbruchs festgestellt. Demgegenüber führte das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden in einem Urteil vom 23. Februar 2021 (U 20 41, Erw. 2.4.1. ff.) aus, eine zahlenmässige Festsetzung der Kostenüberschreitung in Prozenten sei nicht zielführend, zumindest dann nicht, wenn nur ein (gültiges) Angebot vorliege; weil es dann -9-