Beschwerdefrist, die Auskunft, dass der Abbruch erfolgt sei, weil das einzige Angebot weit über den erwarteten Kosten (Kostenvoranschlag) gelegen habe. Die Submission werde neu mit veränderten Rahmenbedingungen und veränderten / vereinfachten Konstruktionen ausgeschrieben, was günstigere Angebote erwarten lasse; weitere Anbieterinnen könnten auf die entsprechende Ausschreibung reagieren (Beschwerdebeilage 6). Die Beschwerdeführerin konnte aus der Antwort ersehen, aus welchen Gründen die Vergabestelle das Verfahren abbrach. Insofern ist der Mangel in der Publikation geheilt.