- das Ausbleiben eines zulässigen, d. h. die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllenden Angebots (lit. b), - veränderte Rahmenbedingungen, die vorteilhaftere Angebote erwarten lassen (lit. c), - die eingereichten Angebote erlauben keine wirtschaftliche Beschaffung oder überschreiten den Kostenrahmen deutlich (lit. d), - unzulässige Wettbewerbsabreden unter den Anbietern (lit. e), - Erforderlichkeit einer wesentlichen Änderung der nachgefragten Leistung (lit. f).