4. Mit Verfügung vom 8. Januar 2024 wurden der Beschwerdeführerin die Beschwerdeantwort der C._____ AG einstweilen zur Kenntnisnahme und die Beschwerdeantwortbeilagen ("Beilagen zu Verfahren WBE.2023.423 (Gegenseite)" zur Einsichtnahme bis zum 19. Januar 2024 zugestellt. 5. Die Beschwerdeführerin hat mit Stellungnahme vom 18. Januar 2024 ihre Rechtsbegehren wiederholt und zudem beantragt, das Verbot gemäss Rechtsbegehren Ziff. 3 sowie die aufschiebende Wirkung der Beschwerde seien aufrecht zu erhalten.