2. 2.1. Mit Verfügung des Instruktionsrichters vom 13. Dezember 2023 wurde dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Cora Schmid, Rechtsanwältin, Zürich, zu seiner unentgeltlichen Rechtsvertreterin bestellt (act. 30 f.). - 17 -