Nachdem seit dem ärztlichen Bericht der PDAG vom 3. Oktober 2023 keine derartigen Unterlagen mehr eingingen, ist davon auszugehen, dass sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers jedenfalls nicht verschlechtert hat. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass sich weder aus dem Arztbericht vom 3. Oktober 2023 des Zentrums für Abhängigkeitserkrankungen der PDAG (MI-act. 258) noch aus der Behandlungsbestätigung der Suchtberatung ags vom 2. Oktober 2023 (MI-act. 259) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschwerdeführer zur Behandlung seiner Probleme auf Medikamente angewiesen wäre.