• Direkte Beteiligung an der Bekämpfung der Taliban, z.B. Sicherheitskräfte, Richter, Staatsanwälte, Gefängnispersonal; innerhalb dieser Personengruppe insbesondere Personen in höheren Rängen sowie Angehörige des Nationalen Sicherheitsdiensts (NSD). • Sichtbare Aktivität, z.B. an einem Checkpoint. • Lokal bekannte Aktivität, z.B. im Rahmen der Lokalpolizei (Afghan Local Police). • Bestehende Spannungen mit Taliban-Kämpfern aufgrund privater Umstände, z.B. Streit um Land, Wasser, Ehre, lokale Rivalitäten.