• Mitarbeiter der bisherigen Regierung. • Angehörige der bisherigen Sicherheitskräfte (Armee, Polizei, Nationaler Sicherheitsdienst, paramilitärische Formationen und Milizen). • Ehemalige Mitarbeiter der internationalen Truppen. • Mitarbeiter internationaler Organisationen, NGOs und Botschaften. - 12 - • Menschenrechtsaktivisten. • Medienschaffende. • Angehörige religiöser/ethnischer Minderheiten. • Frauen. • "Verwestlichte" Personen und Rückkehrer aus dem Ausland. • Kunstschaffende.