In medizinischer Hinsicht führt der Beschwerdeführer aus, er leide aktuell an mehreren psychischen Störungen, Verhaltensstörungen und Anpassungsstörungen, wogegen er regelmässig verschreibungspflichtige Medikamente einnehme. Bezüglich seiner psychischen Erkrankungen nehme er regelmässig und freiwillig die Suchtberatung in Anspruch. Sofern er die medikamentöse und psychiatrische Hilfe, auf die er dringend angewiesen sei, erhalte, könne ihm eine gute Legalprognose gemacht werden. Ein Unterbruch der Behandlung hätte aber eine schwere Dekompensation zur Folge.