Seither habe sich seine direkte und individuelle Gefährdung noch um ein Vielfaches erhöht. Weiter sei fraglich, ob eine Rückschaffung aktuell möglich wäre, nachdem das SEM am 11. August 2021 den Vollzug von Wegweisungen nach Afghanistan bis auf weiteres ausgesetzt habe und die letzte Rückführung nach Afghanistan im Jahr 2019, einige Zeit vor der Machtübernahme der Taliban, erfolgt sei. Bei Personen, bei denen ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Rückführung bestehe, etwa weil diese schwer straffällig geworden seien, würden gemäss SEM die Vollzugshandlungen vorsorglich weitergeführt; eine Rückführung sei aber auch bei diesen nicht möglich (act. 10 ff., 41 f.).