2. B._____ hat die Schweiz spätestens 30 Tage nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zu verlassen. Leistet er dieser Aufforderung keine Folge, kann die obligatorische Landesverweisung zwangsweise vollzogen werden. -4- C. 1. Mit Eingabe seiner Rechtsvertreterin vom 11. Dezember 2023 erhob der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 8 ff.): 1. Der Vollzug der mit Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 29. September 2022 verfügten Landesverweisung sei aufzuschieben.