311: F 41.0, vermutlich nach ICD-10). Einzig im unvollständig übersetzten Bericht vom 27. August 2021 ist die Rede von kontinuierlich ausgeübter psychischer Gewalt, ausgeübt durch die Schwiegermutter und die drei Schwägerinnen. Worin sich diese Gewalt konkret manifestiert haben soll, wird jedoch nicht erwähnt. Im zweiten Bericht wird gar kein Bezug mehr zur Ursache der posttraumatischen Belastungsstörung hergestellt, sondern einzig erwähnt: "Psychische Gesundheitsprobleme sind das Ergebnis ständiger psychischer Gewalt" (MIact. 312). Beide Berichte wurden Monate nach der Trennung verfasst und stützen sich einzig auf Aussagen der Beschwerdeführerin.