hinaus sei sie massivem psychischem Druck und Kontrolle durch Familienangehörige ausgesetzt gewesen, insbesondere durch die in der gemeinsamen Wohnung lebende Mutter und Schwester des Ehemannes. Diese hätten sie ständig beleidigt, erniedrigt und wie eine Sklavin behandelt. Ihr sei der freie Zugang zu Nahrung verwehrt worden und sie habe die Wohnung nicht selbständig verlassen dürfen (act. 23 f.). Ausserdem sei sie von ihrem Ehemann zur Einnahme von Medikamenten gezwungen worden (act. 26). Insgesamt hätten der Ehemann, vor allem aber dessen Mutter und Schwester durch systematische Misshandlung Macht und Kontrolle über die Beschwerdeführerin ausgeübt (act.