Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin reichte am 7. August 2024 eine Arbeitsbestätigung vom 30. Juli 2024 ein, wonach die Beschwerdeführerin nach wie vor in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis mit der E._____ AG stehe und aufgrund ihrer sehr guten Leistungen per Oktober 2023 vom Zimmermädchen 80 % zur Allrounderin Hotellerie -5-