Mit Verfügung vom 24. Februar 2023 stellte die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten das Strafverfahren gegen den Ehemann der Beschwerdeführerin ein (MI-act. 243 ff.). Hierauf nahm das MIKA am 30. März 2023 das während des Strafverfahrens sistierte ausländerrechtliche Verfahren wieder auf, stellte der Beschwerdeführerin erneut die Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung sowie die Wegweisung aus der Schweiz und dem Schengenraum in Aussicht und gewährte ihr dazu das rechtliche Gehör (MI-act. 254 ff.). Die Beschwerdeführerin äusserte sich diesbezüglich mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 27. April 2023 (MI-act. 269 ff.).