165 f.). Nach wiederholten Fristerstreckungen und erfolgtem Anwaltswechsel nahm die Beschwerdeführerin schliesslich mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 4. Oktober 2022 Stellung und liess dabei die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung, eventualiter die Sistierung des ausländerrechtlichen Verfahrens bis zum Abschluss des hängigen Strafverfahrens gegen ihren Ehemann beantragen (MI-act. 189 ff.). In der Folge wurde das ausländerrechtliche Verfahren seitens des MIKA mit Schreiben vom 31. Oktober 2022 bis auf Weiteres sistiert und der Beschwerdeführerin eine Anwesenheitsbestätigung mit Gültigkeit bis zum 31. März 2023 ausgestellt (MI-act. 225 f., 227).