Folge wurde am 31. März 2022 eine zweite polizeiliche Einvernahme der Beschwerdeführerin durchgeführt (MI-act. 142 ff.) und am 16. Mai 2022 der Ehemann als beschuldigte Person einvernommen (MI-act. 202 ff.). In Ergänzung zur ersten Einvernahme gab die Beschwerdeführerin an, auch Opfer sexueller Übergriffe geworden zu sein (MI-act. 150 ff.).