Am 6. Juli 2021 teilte der Ehemann der Beschwerdeführerin dem MIKA telefonisch mit, dass er sich von der Beschwerdeführerin getrennt habe, da es ihr nur um den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung gegangen sei (MIact. 112). Die zuständigen Einwohnerdienste datierten die freiwillige Trennung der Eheleute auf den 27. Juni 2021 (MI-act. 113). Mit E-Mail vom 9. Juli 2021 informierte der Ehemann der Beschwerdeführerin das MIKA über das hängige Scheidungsverfahren und reichte gleichzeitig als Beilage eine ins Deutsche übersetzte Klage auf Auflösung der Ehe an das Grundgericht Ferizaj, Kosovo, vom 2. Juli 2021 ein (MI-act. 114 f., 117).