A. Die Beschwerdeführerin (geb. tt.mm.jjjj, kosovarische Staatsangehörige) heiratete am 30. Mai 2019 in Shtime, Kosovo, den in der Schweiz niederlassungsberechtigten Landsmann C._____ (geb. tt.mm.jjjj). Nachdem das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) mit Verfügung vom 2. November 2020 auf ein erstes Gesuch um Familiennachzug mangels Mitwirkung nicht eingetreten war, bewilligte es am 11. Februar 2021 den Nachzug der Beschwerdeführerin und stellte gleichentags eine Ermächtigung zur Visumserteilung (Einreiseerlaubnis) aus (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 7, 43 ff., 104 f., 106).