Der Beschwerdeführer kümmert sich offenbar nur äusserst nachlässig um seine Verpflichtungen gegenüber Behörden und missachtet insbesondere regelmässig Mitwirkungsaufforderungen des Betreibungsamtes. Hinzu kommt, dass er einerseits hohe Schulden angehäuft hat und aktuell 77 nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 108'447.35 aufweist. Die Gesamtsumme, der in Betreibung gesetzten und durch das Betreibungsamt beglichenen Forderungen belief sich für die Zeit von Januar 2021 bis Ende Mai 2024 auf rund Fr. 82'000.00 und die per 27. Mai 2024 noch offenen Betreibungen betrugen rund Fr. 14'000.00 (vgl. vorne Erw. II./2.3).