Offensichtlich schreckt der Beschwerdeführer nicht davor zurück, Konsumgüter auf Rechnung zu bestellen, obschon er weiss, dass er dafür keine verfügbaren Mittel hat oder nicht bereit ist, die entsprechenden Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen. Dies spricht für eine mutwillige Schuldenwirtschaft. Aufgrund des gesamten Verhaltens des Beschwerdeführers in finanziellen Angelegenheiten, insbesondere des Umfangs und der Häufigkeit der Schuldenbildung (siehe vorne Erw.