Offensichtlich ist der Beschwerdeführer nicht in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, wobei auffällt, dass der Beschwerdeführer es nicht nur regelmässig unterlässt, seine Krankenkassenbeiträge rechtzeitig zu begleichen, sondern auch Steuerforderungen erst auf Betreibung hin durch das Betreibungsamt bezahlen lässt und sich unter den Gläubigern zudem auch Warenhäuser (F._____ und G._____) befinden. Offensichtlich schreckt der Beschwerdeführer nicht davor zurück, Konsumgüter auf Rechnung zu bestellen, obschon er weiss, dass er dafür keine verfügbaren Mittel hat oder nicht bereit ist, die entsprechenden Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen.