216 f., 220 f.). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 7. April 2021 wurde der Beschwerdeführer wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, begangen am 22. Februar 2021, und wegen Unterlassens der Adressanpassung im Fahrzeugausweis bei Wohnsitzwechsel, festgestellt am 7. März 2021, zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 20.00 verurteilt (MI-act. 224 ff.). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 9. Juni 2021 wurde der Beschwerdeführer erneut wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren, begangen am 19. März 2021, zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt (MIact. 228 f.).