Für diese Forderungen ordnete das Betreibungsamt offenbar Lohnpfändungen an und beglich so die in Betreibung gesetzten Forderungen. Die Gesamtsumme der in Betreibung gesetzten und beglichenen Forderungen belief sich für die Zeit von Januar 2021 bis Ende Mai 2024 auf rund Fr. 82'000.00 (act. 40) und die per 27. Mai 2024 noch offenen Betreibungen beliefen sich auf rund Fr. 14'000.00 (act. 41). Per 27. Mai 2024 sind beim Betreibungsamt T._____ nach wie vor 62 nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen von insgesamt Fr. 85'709.30 verzeichnet. Zusammen mit den Verlustscheinen der Betreibungsämter W._____ (11 nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 10'676.50) und U.