2. Aktuelle Aufstellung über sämtliche Schulden (auch gegenüber Privatpersonen und Familienangehörigen), welche nicht aus dem Betreibungsregisterauszug hervorgehen. 3. Einreichung sämtlicher Arbeitsverträge seit 1. Januar 2021. 4. Aufstellung über sämtliche Einnahmen seit 1. Januar 2021. 5. Lohnausweise der Jahre 2021, 2022 und 2023. 6. Steuererklärungen der Jahre 2021, 2022 und 2023.