2. 2.1. Mit Verfügung vom 22. April 2024 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, folgende Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen: 1. Aktueller Betreibungsregisterauszug seiner Wohngemeinde inkl. Bezeichnung allfällig gegenüber früherer Betreibungsregisterauszügen doppelt aufgeführter Forderungen samt detaillierter Erläuterungen und Belegen dazu (vgl. Akten des Amtes für Migration und Integration im Verfahren WBE.2022.342 [MI-act.] 235 ff., 237 ff. 240 ff.).