E. In der Folge eröffnete das Verwaltungsgericht das vorliegende Verfahren und verfügte am 22. April 2024, der Beschwerdeführer habe zu seiner finanziellen und beruflichen Situation diverse Unterlagen einzureichen und Angaben zu machen (act. 18 f.). Nach zweimaliger Fristerstreckung reichte der Beschwerdeführer diverse Unterlagen ein (act. 23 ff.), welche der Vorinstanz zur Kenntnisnahme zugestellt wurden (act. 47 f.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entscheiden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: