4. 4.1. Der Stadtrat Q._____ wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer beziehungsweise seinen gesetzlichen Vertretern für das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat die entstandenen Parteikosten von Fr. 3'400.– zur Hälfte, mithin zu Fr. 1'700.00 (inklusive Auslagen und MwSt.), zu bezahlen.