Daraus ergab sich eine Parteientschädigung für das Verfahren vor dem Bezirksschulrat von Fr. 2'380.00 (inkl. Auslagen und MwSt.). Für das regierungsrätliche Verfahren bestimmte er bei einer Grundentschädigung von Fr. 2'400.00 und den gleichen prozentualen Abzügen und Zuschlägen eine Parteientschädigung von Fr. 2'280.00 (inkl. Auslagen und MwSt.).