Es sei offensichtlich, dass die beigezogene Rechtsvertretung mit einer Entschädigung von Fr. 2'280.00 vor dem Regierungsrat bzw. von Fr. 2'380.00 vor dem Bezirksschulrat (jeweils inkl. MwSt. und Auslagen) das Verfahren nicht habe führen können. Beim für spezialisierte Anwältinnen und Anwälte üblichen Stundenansatz von Fr. 320.00 könnte mit dem Honorar im regierungsrätlichen Verfahren nach Abzug einer Spesenpauschale von 3 % sowie der Mehrwertsteuer gerade mal 6,4 h gearbeitet werden. Selbst bei einem sehr tiefen Stundenansatz von Fr. 220.00 wären lediglich 9,3 h Arbeit möglich.