3. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) ersuchte in der Beschwerdeantwort vom 25. Januar 2024 namens des Regierungsrats um Abweisung der Beschwerde, unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. 4. Der Stadtrat Q._____ liess sich nicht vernehmen. 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 28. Mai 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: I. 1. Gegen letztinstanzliche Entscheide der Verwaltungsbehörden ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig (§ 54 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Dezember 2007 [Verwaltungsrechtspfle- -4-