Selbst der genaue Zeitpunkt der Zustellung der definitiven Veranlagungsverfügung sei ihm nicht bekannt gewesen. Bis sich der Beschwerdeführer mit der Unterstützung der notfallmässig und in aller Eile rekrutierten Nachfolgetreuhänderin, der C._____ SA, endlich Zugang zu allen seinen Akten und sich in aller Eile den notwendigen Überblick verschaffen konnte, sei die 30-tägige Einsprachefrist längst verstrichen. Keine Rechtsmittelinstanz würde auf ein Rechtsmittel ohne Unterlagen eintreten. Er hätte nicht einmal die Verfahrensnummer, die Adresse der Einspracheinstanz oder den genauen Fristverlauf vollständig berechnen können.