3. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. D. 1. Mit Beschwerde vom 5. Dezember 2023 (Postaufgabe 5. Dezember 2023) gelangte A._____, nunmehr ohne Vertretung, an das Verwaltungsgericht und stellte folgende Anträge: 1. Das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts vom 29.11.2023 sei im Sinne der nachfolgenden Erwägungen vollumfänglich aufzuheben und der Rekurs vom 28.12.2023 bzw. die Einsprache vom 23.05.2022 in allen Antragspunkten gutzuheissen.