Am 29. Juni 2022 forderte die Gemeinde Q._____ A._____ auf, die noch fehlenden Unterlagen nachzureichen, woraufhin die C._____ SA am 28. Juli 2022 Stellung nahm und diverse Unterlagen einreichte. Im Schreiben vom 17. August 2022 informierte die Gemeinde Q._____ die C._____ SA, dass die Einsprache verspätet eingegangen sei und forderte sie auf, einen allfälligen Hinderungsgrund innert 20 Tagen schriftlich nachzuweisen. Nach Ablauf dieser Frist könne nicht mehr auf die Einsprache eingetreten werden. Am 5. September 2022 nahm der neue Vertreter B._____ im Namen von A._____ Stellung.