B. 1. Gegen die Steuerveranlagung 2020 erhob die C._____ SA mit Eingabe vom 23. Mai 2022 (Poststempel 24. Mai 2022) im Namen von A._____ Einsprache und beantragte für die Begründung eine Frist von 30 Tagen. Mit Schreiben vom 8. Juni 2022 gewährte die Gemeinde Q._____ A._____ eine Frist von 20 Tagen für die Nachreichung einer Vertretungsvollmacht sowie für die "Begründung/Antrag", gegen welche Faktoren sich die Einsprache richtet. Ferner verlangte sie diverse Unterlagen ein. In der Eingabe vom 27. Juni 2022 reichte die C._____ SA eine Vertretungsvollmacht sowie einen Teil der einverlangten Unterlagen ein und begehrte sinngemäss die Festsetzung des Nettoeinkommens auf Fr. 23'683.65.