Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 23. November 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Die Steuerkommission Q._____ setzte das steuerbare Einkommen von A._____ für das Jahr 2020 mit Verfügung vom 20. Januar 2022 auf Fr. 18'900.00 und das satzbestimmende Einkommen auf Fr. 45'400.00 fest. In Abweichung zur Selbstdeklaration setzte sie das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit mangels ordnungsgemässer Buchhaltung ermessensweise auf Fr. 48'000.00 statt auf Fr. 17'506.00 fest.