1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Regierungsrats vom 25. Oktober 2023 aufgehoben und die Angelegenheit zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an den Gemeinderat Q._____ zurückgewiesen. - 34 - 2. 2.1 Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'800.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 600.00, gesamthaft Fr. 3'400.00, sind vom Regierungsrat zu bezahlen.